Der Patient sollte bei gesundheitlichen Einschränkungen (zB. Gerinnungsstörungen oder Bisphosphonattherapie) vorab unbedingt Rücksprache mit uns halten. Jedoch ist die Implantation auch bei Patienten möglich, die blutgerinnungshemmende Mittel einnehmen.
Zu den zahnmedizinischen Vorraussetzungen zählt eine Vermeidung von Entzündungen oder Erkrankungen der Schleimhaut oder dem Knochen zum Zeitpunkt der Implantatversorgung. Des Weiteren ist das Knochenvolumen zu bestimmen. Sollte nicht genügend Knochen vorhanden sein, haben wir die Möglichkeit, durch Eigenknochen, Knochenersatzmaterial oder Wachstumsförderern Abhilfe zu schaffen und den Knochen so anzureichern, dass ein Implantat fest einwachsen kann.
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